Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand vom 25.07.2024

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der syniotec GmbH und ihrer Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen („syniotec“) gelten für alle Anfragen, Angebote, Verträge oder Vereinbarungen („Kommunikation“) sowie für den Verkauf oder die Lieferung von Produkten, professionellen Dienstleistungen und Softwarediensten („Dienstleistungen“), die wir anbieten. Diese Bedingungen sind bindend für syniotec und den Kunden („Kunde“), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und von einem autorisierten Mitarbeiter von syniotec unterzeichnet wurde. Ein Versäumnis von syniotec, Bedingungen in anderen schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen des Kunden zu widersprechen, stellt keinen Verzicht auf diese Bedingungen dar.

 

2. Vertragsgegenstand

syniotec stellt eigens entwickelte Software als SaaS-Lösungen zur Verfügung und übernimmt die Integration von Tracking-Einheiten sowie Beratungsleistungen zur Optimierung der Arbeitsprozesse des Kunden. syniotec räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht sublizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Vertragsdauer zu nutzen.

 

3. Leistungsumfang und Pflichten von syniotec

syniotec stellt die Software in der aktuellen Version über das Internet zur Verfügung und führt notwendige Updates durch.
syniotec überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Die Verfügbarkeit beträgt 98 % im Jahresmittel, vorbehaltlich höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse.
syniotec verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen gegen Datenverlust und unbefugten Zugriff zu treffen, einschließlich wöchentlicher Back-Ups und Virenschutzmaßnahmen.

 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Daten rechtzeitig zur Verfügung stehen und überprüft diese auf Viren oder schädliche Komponenten.
Der Kunde räumt syniotec das Recht ein, die während der Vertragslaufzeit eingebrachten Datenpunkte zu verwenden, um die Software weiterzuentwickeln.

 

5. Auftragsbestätigung

Alle Angebote für Produkte und Dienstleistungen von syniotec („Angebote“) erfolgen vorbehaltlich des Zwischenverkaufs. Ein Angebot wird nur angenommen, wenn der Kunde eine schriftliche Bestätigung von syniotec erhält, einschließlich einer elektronischen Bestätigung. Wenn kein Ablaufdatum angegeben ist, verfällt das Angebot nach 30 Tagen. Stornierungen von Bestellungen müssen schriftlich erfolgen und von syniotec schriftlich bestätigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Bestellung in Auftrag gegebenen und nicht stornierbaren Produkte zu kaufen.

 

6. Lieferung und Gefahrübergang

Ohne spezifische Anweisungen des Kunden wählt syniotec die Versandart. Die Versandkosten trägt der Kunde, und der Versand erfolgt auf dessen Risiko, einschließlich des Risikos von Verlust und Beschädigung.

 

7. Verzug

Die Lieferzeit wird von syniotec nach bestem Ermessen festgelegt. Der geschätzte Liefertermin stellt keine verbindliche Frist dar. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt eine Verschiebung der Lieferzeit um bis zu vierzehn (14) Tage als rechtzeitig. Bei weiterer Verzögerung kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und im Falle der Nichterfüllung die Bestellung stornieren. Weitere Ansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen.

 

8. Preise

Die Preise sind im Angebot oder in der Vereinbarung zwischen syniotec und dem Kunden beschrieben. Alle Steuern und Gebühren, die den Produkten auferlegt werden, trägt der Kunde zusätzlich zum angebotenen oder in Rechnung gestellten Preis.

 

9. Zahlungsbedingungen

Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch versandt. Zahlungen müssen bis zum auf der Rechnung angegebenen Datum erfolgen, andernfalls gelten sie als verspätet. syniotec hat das Recht, Verzugszinsen und Mahngebühren zu erheben sowie das Abonnement im Falle eines Zahlungsverzugs auszusetzen.

 

10. Abonnements und Konfigurationen

Die Produkte & Dienstleistungen werden ab dem Lieferdatum berechnet und ab dem 1. des Folgemonats in Rechnung gestellt. Die Abrechnungshäufigkeit ist monatlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

 

11.  Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft und hat eine feste Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei (2) Jahre, sofern er nicht durch eine der Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat, frühestens jedoch zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird.

Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsunterzeichnung den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dies muss schriftlich, vor Ende des Zeitraumes (von 6 Monaten) erfolgen. syniotec kann das Abonnement jederzeit bei Zahlungsverzug oder anderem schwerwiegendem Verstoß kündigen.

 

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Kunde ist für die Einhaltung der Datenschutzgesetze verantwortlich. syniotec verarbeitet personenbezogene Daten nur auf Anweisung des Kunden. syniotec hat das Recht, aggregierte und anonymisierte Daten zu nutzen. Alle Informationen werden vertraulich behandelt und für fünf Jahre nach Beendigung der Vereinbarung geheim gehalten.

 

13. Produktinformationen

Produktinformationen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Angebot oder der Auftragsbestätigung bestätigt werden. syniotec behält sich das Recht vor, Produkte jederzeit zu ändern oder einzustellen.

 

14. Vertrauliche Informationen

Alle nicht öffentlichen Informationen, die syniotec dem Kunden zur Verfügung stellt, bleiben das Eigentum von syniotec und werden vom Kunden vertraulich behandelt. Diese Informationen dürfen ohne schriftliche Zustimmung von syniotec weder kopiert noch an Dritte weitergegeben werden.

 

15. Produktänderungen

syniotec behält sich das Recht vor, Produkte ohne Vorankündigung zu ändern, sofern die Änderungen keine wesentliche Änderung der vereinbarten Spezifikationen oder der Funktionalität der Produkte darstellen.

 

16. Gewährleistung

Software: Die Nutzung der Softwaredienste erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden und ohne Gewährleistung. syniotec unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um gemeldete Nichtkonformitäten zu korrigieren.

Hardware: syniotec garantiert, dass die Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, jedoch nicht für Mängel, die bei der Inspektion nach Erhalt der Produkte hätten bemerkt werden müssen. Mängel müssen unverzüglich schriftlich gemeldet werden. syniotec wird entweder das mangelhafte Produkt reparieren oder ersetzen.

 

17. Schadloshaltung

Der Kunde verpflichtet sich, syniotec von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der Produkte entstehen, außer in Fällen von Nichterfüllung der ausdrücklichen Garantien von syniotec.

 

18. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von syniotec ist auf den Kaufpreis der betroffenen Produkte beschränkt. syniotec haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden.

 

19. Geistiges Eigentum

Der Kunde erwirbt eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Software. Es werden keine weiteren Rechte am geistigen Eigentum übertragen.

 

20. Medienrechte

Der Kunde gestattet syniotec, den Namen, das Firmen-Logo, Bilder und Videos des Kunden für Marketing- und Werbezwecke zu verwenden. Dies umfasst die Nutzung auf der Website von syniotec, in Präsentationen, in sozialen Medien, in Werbematerialien und in anderen Kommunikationskanälen.

 

21. Höhere Gewalt

syniotec haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Nichtlieferungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer außerhalb ihrer Kontrolle liegender Umstände.

 

22. Teilweise Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

23. Rechteübertragung

syniotec darf ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte übertragen. Der Kunde benötigt hierfür die schriftliche Zustimmung von syniotec.

 

24. Anwendbares Recht

Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

25. Schiedsgerichtsbarkeit

Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Bremen, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlicher Gerichtsstände. Jede Partei kann vorläufigen Rechtsschutz bei einem zuständigen Gericht beantragen. 

 

26. Fortbestand

Die Bestimmungen zu Vertraulichkeit, Schadloshaltung, Haftungsbeschränkung und anwendbarem Recht bleiben über das Ende dieser Vereinbarung hinaus gültig.

 

27. Gesamte Vereinbarung

Diese AGB und die schriftliche Auftragsbestätigung stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen.